Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Vertragsabschluss

Die Ferienhausvermittlung Hans-Jörg Joas (im Folgenden FHV Joas), Kamenzer Str. 7, D-01936 Neukirch, vermittelt im Auftrag der Eigentümer/ Vermieter Ferienwohnungen und -häuser (Ferienobjekte). Sie ist bevollmächtigt Verträge abzuschließen, Zahlungen auf die Miete und Entschädigungszahlungen einzufordern und entgegenzunehmen. Sie handelt im Sinne eines ordentlichen Kaufmannes und tritt dabei ausschließlich als Vermittler zwischen dem Vermieter des Ferienobjektes und dem Mieter auf. Mit der Buchung bietet der Kunde der FHV Joas den Abschluss eines Mietvertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich per Brief, Fax, E-Mail oder mündlich oder fernmündlich erfolgen. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle weiteren Mitreisenden, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Ein verbindlicher Mietvertrag kommt zustande, indem die FHV Joas Ihre Buchung annimmt und Sie hierüber durch die Übersendung einer Buchungsbestätigung/Rechnung informiert.
Der Vertragstext Ihrer Buchung wird gespeichert. Ihre konkreten Bestelldaten sind aus Sicherheitsgründen nicht per Internet abrufbar.

2. Datenschutz

Personenbezogene Daten, die der FHV Joas zur Abwicklung des Mietvertrages zur Verfügung gestellt werden, sind gem. Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.

3. Leistungen/Preise

Der Mietvertrag umfasst das erwähnte Ferienobjekt wie auf der Homepage beschrieben. Die Angaben zum Ferienobjekt beruhen auf Informationen des Vermieters der auch für die Richtigkeit der Angaben haftet. Die FHV Joas haftet nicht für unrichtige Angaben. Die FHV Joas wird jedoch bemüht sein, alle Angaben der Vermieter zu überprüfen. Die Ferienobjekte dürfen nicht von mehr Personen (einschl. aller Kinder) als in der Reiseunterlage (Voucher) angegeben sind, bewohnt werden. Ist die Mitnahme eines Haustieres erlaubt, betrifft es in aller Regel nur 1 Haustier. Für mehr als 1 Haustier ist vor Buchung die Erlaubnis einzuholen. Entsprechen die vom Mieter gemachten Angaben nicht den Tatsachen, kann der Bezug des Objektes verwehrt und der Mietvertrag storniert werden. Es werden dann Stornierungszahlungen entsprechend Pkt. 6 fällig. Alle Einzelheiten zum Mietpreis sind der Preisliste des entsprechenden Ferienobjektes zu entnehmen. Die Vermietung erfolgt im Namen und auf Rechnung des in den Reiseunterlagen bezeichneten Vermieters. Die FHV Joas ist daher nur verpflichtet, für die ordnungsgemäße Durchführung der Vermittlung zu sorgen.

4. Zahlung

Die Mietvorauszahlung beträgt in der Regel 20% des Mietpreises und ist nach Erhalt der Buchungsbestätigung / Rechnung fällig und muss innerhalb von 10 Tagen nach Datum der Buchungsbestätigung / Rechnung bei der FHV Joas eingehen. Zahlungen bitte immer mit Angabe der Kunden-Nr. vornehmen! Es besteht sonst die Gefahr, dass Ihre Zahlung nicht richtig zugeordnet wird. Nach Ankunft im Urlaubsort ist die Restmiete und in der Regel die Kurtaxe an den Vermieter ihn bar in EUR zu zahlen. Bei deutschen Objekten (erkennbar an einem d an der Objekt-Nr., z.B. fen004d) erfolgt die Restzahlung bis 40 Tage vor Mietbeginn. Werden Zahlungen nicht vertragsgemäß geleistet, kann die FHV Joas vom Mietvertrag zurücktreten. Es werden dann Rücktrittskosten entsprechend Pkt. 6 in Rechnung gestellt.

5. Reiseunterlagen

Nach Eingang der Mietvorauszahlung erhält der Mieter die Reiseunterlagen (Voucher) mit einer Anfahrtsskizze des Ferienortes. Nur der Voucher berechtigt zum Bezug des Ferienobjektes – deshalb bitte sorgfältig aufbewahren und mitnehmen! Bei deutschen Objekten (erkennbar an einem d an der Objekt-Nr., z.B. fen004d) erfolgt die Übersendung des Vouchers nach Eingang der Restzahlung.

6. Rücktritt/Umbuchung/Ersatzmieter

Der Mieter kann jederzeit vom Mietvertrag zurücktreten oder einen Ersatzmieter stellen. Die Erklärung zu Rücktritt oder Ersatzmieter ist von dem Tage an wirksam, an dem sie bei der FHV Joas eingeht. Um spätere Unstimmigkeiten zu vermeiden, wird dringendst die Schriftform (Brief, Fax, E-Mail) empfohlen! Für einen Rücktritt bis zum 91. Tag vor Mietbeginn wird eine Bearbeitungspauschale von 5 % des Mietpreises fällig, mindestens jedoch 50,00 EUR. Bei einer bereits geleisteten Mietvorauszahlung wird der Restbetrag erstattet. Für einen Rücktritt ab 90 Tage vor Mietbeginn kann die FHV Joas für den Vermieter eine angemessene Entschädigung anfordern. Der pauschalierte Entschädigungsanspruch beträgt:

a) bei Rücktritt ab 90 bis 61 Tage vor Mietbeginn: 20% des Mietpreises, mindestens jedoch 70,00 EUR
b) bei Rücktritt ab 60 bis 21 Tage vor Mietbeginn: 50% des Mietpreises
c) bei Rücktritt ab 20 bis 10 Tage vor Mietbeginn: 70% des Mietpreises
d) bei Rücktritt ab 9 Tag vor Mietbeginn bzw. bei Nichtanreise / Nichtbezug: 90% des Mietpreises.

Bei Nichtanreise / Nichtbezug wird das Ferienobjekt 2 Tage nach dem Anreisetermin wieder vakant gesetzt. Ein Recht auf Bezug des Objektes besteht dann nicht mehr. Für die Umbuchung auf einen Ersatzmieter bzw. für Änderungen (Personenzahl, Haustier, etc.) wird eine Bearbeitungspauschale von 25,00 EUR berechnet. Sowohl hinsichtlich des Entschädigungsanspruches als auch der Bearbeitungspauschalen bleibt dem Mieter das Recht, der FHV Joas einen geringeren Anspruch nachzuweisen, unbenommen. Entschädigungsanspruch und Bearbeitungspauschalen werden sofort fällig.

7. Haftung/Kaution

Der Mieter haftet für eine ordentliche Behandlung der gemieteten Unterkunft und für eventuell von ihm oder Mitreisenden oder Gästen verursachten Schäden. Entstandene Schäden sind mit der Rückgabe des Schlüssels in bar zu regulieren. Übersteigt die Schadenshöhe eine evtl. gezahlte Kaution, ist der die Kautionshöhe übersteigende Betrag in bar nachzuzahlen. Stellt der Vermieter/Verwalter erst nach Abreise des Mieters von ihm verursachte Schäden fest, werden die daraus entstehenden Ansprüche dem Mieter nachträglich in Rechnung gestellt.

8. An- und Abreise

Bei Ankunft in dem Ferienobjekt hat der Mieter unaufgefordert den Voucher vorzulegen. In der Regel ist die Anreise ab 14 Uhr möglich. Falls der Mieter erst nach 20 Uhr am Ferienobjekt ankommen kann, sollte er unbedingt den Vermieter und unsere ungarische Vertretung (Tel.-Nr. entnehmen Sie bitte dem Voucher) informieren. Die Abreise ist bis 10 Uhr vorzunehmen. Vor der Abreise müssen Besteck und Geschirr gereinigt und das Ferienobjekt besenrein übergeben werden.

9. Paß-, Visa-, Gesundheits- und sonstige Vorschriften

Der Mieter und alle Mitreisenden sind grundsätzlich selbst dafür verantwortlich, dass die zur Durchführung der Reise erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind und sämtliche gesetzlichen Bestimmungen - insbesondere die in- und ausländischen Ein- und Ausreisebestimmungen, Gesundheitsvorschriften, Pass- und Visabestimmungen - beachtet werden. Gleiches gilt für die Beschaffung erforderlicher Reisedokumente. Dem Mieter wird daher nahegelegt, vor Buchung bzw. Reiseantritt bei den zuständigen Ämtern und Institutionen Informationen einzuholen. Lesen Sie dazu bitte auch unsere "Allg. Infos".

10. Reklamationen

Stellt der Mieter bei Bezug der Unterkunft fest, dass diese nicht der Beschreibung entspricht bzw. stellt er Mängel fest, so ist er verpflichtet, diese unverzüglich (spätestens jedoch nach 3 Tagen) dem Vermieter und unserer ungarischen Vertretung (ist dem Voucher zu entnehmen) zu melden. Nach Ablauf dieser Frist können hieraus entstehende Ansprüche an den Vermieter nicht mehr geltend gemacht werden. Der Vermieter ist verpflichtet, innerhalb einer angemessenen Frist die Mängel zu beheben. Sollte eine Mängelbeseitigung nicht möglich sein, ist alternativ eine Preisnachlass zu vereinbaren.

11. Schadensmeldung/Mitwirkungspflicht bei entstehenden Schäden

Schäden, die während der Mietzeit am gemieteten Objekt entstehen, sind sofort dem Vermieter zu melden. Erkennt der Mieter, dass durch plötzlich aufgetretene Leistungsstörungen Schäden am gemieteten Objekt entstehen können, so ist er verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, den Schaden abzuwenden oder so gering wie möglich zu halten bzw. zur Behebung der Störung beizutragen (z.B. Wasserrohrbruch).

12. Auflösung des Mietvertrages

Kann die Urlaubsreise wegen nicht vorhergesehener Ereignisse wie Naturkatastrophen oder politischer Krisen nicht angetreten werden, werden die geleisteten Zahlungen abzüglich eines Selbstbehaltes von 50,00 EUR erstattet und die Buchung storniert. Sollte das gebuchte Objekt zum Zeitpunkt des Mietbeginns nicht zur Verfügung stehen, wird sich die Ferienhausvermittlung Hans-Jörg Joas bemühen ein vergleichbares Objekt zur Verfügung zu stellen. Sollte das nicht gelingen, werden alle an die FHV Joas geleistete Zahlungen zurückerstattet. Gegenseitige Rechtsansprüche bestehen dann nicht mehr.

13. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

14. Gerichtsstand

Es gilt Deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Soweit rechtlich zulässig, wird als Gerichtsstand 01917 Kamenz, Sachsen, vereinbart

Stand: Oktober 2011